Carl August Georg Scharnweber

Preußischer Politiker, Landrat des Kreises Niederbarnim, von 1841 bis 1873 Besitzer des Gutes Hohenschönhausen

Carl August Georg Scharnweber wurde am 17. April 1816 in Berlin geboren. Sein Vater war der königlich preußische Staatsrat Christian Friedrich Scharnweber, seine Mutter dessen zweite Ehefrau Marie Christine geb. Schüler-Baudesson. Georg blieb der einzige Sohn des Ehepaares. Christoph Friedrich Scharnweber war als preußischer Staatsbeamter ein enger Mitarbeiter des Staatskanzlers Hardenberg und Mitglied des Staatsrates. In dieser Funktion hatte er nicht nur an der Erarbeitung der Stein-Hardenbergschen Reformen mitgewirkt, sondern sich auch aktiv an der Neuordnung der preußischen Verwaltung beteiligt.

Georg Scharnweber war gerade sechs Jahre alt, als der Vater starb. Von da an widmete sich die Mutter der Erziehung des Sohnes. Ein Hauslehrer breitete ihn auf den Besuch des Gymnasiums vor, und im Jahr 1834 legte er seine Reifeprüfung am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Berlin ab. Georg Scharnweber wollte es seinem Vater gleichtun und entschied sich für den Verwaltungsdienst. Darum begann er am 12. Oktober 1834 an der Berliner Friedrich Wilhelm Universität ein Studium der Jurisprudenz und Kameralistik. (Kameralistik ist die Wissenschaft von der staatlichen Verwaltung und Volkswirtschaftspolitik)

Nach sechs Semestern bestand er am 8. September 1837 das erste juristische Examen zum Kammergerichtsauskultator. Am 21. September 1837 wurde er beim Berliner Stadtgericht vereidigt. (Der Auskultator war zu diesem Zeitpunkt in Preußen die erste Stufe der Ausbildung in der Justiz nach der Universität. Nach bestandener Prüfung und Vereidigung wurde man zum Bürodienst in der Justizverwaltung zugelassen.)

Als Auskultator durchlief Georg Scharnweber alle Abteilungen des Justizwesens. Wegen gesundheitlicher Probleme wurde er vom Militärdienst freigestellt. So konnte Scharnweber sich für drei weitere Semester an der Friedrich Wilhelm Universität einschreiben, wobei er den Schwerpunkt auf die Kameralistik legte. In Vorbereitung auf das zweite juristische Examen besuchte er auch Vorlesungen zur Sozialökonomie, zur Verfassung der preußischen Monarchie und zur Polizeiwissenschaft. Das zweite juristische Examen legte er am 15. Februar 1840 ab, und am 8. Mai 1840 wurde er zum Kammergerichtsreferendar ernannt.

Seinem Wunsch, als Referendar bei der Regierung in Potsdam angestellt zu werden, entsprach man. Am 11. August 1840 erfolgte seine Einführung in das Regierungskollegium. In den folgenden zwei Jahren durchlief er alle Regierungsabteilungen erfolgreich. Er galt als fleißiger, umsichtiger und gründlicher Beamter. Seine Vorgesetzten attestierten ihm gute Gesetzeskenntnisse und Urteilskraft. Dies war Voraussetzung für den Schritt, den er nun tat. Er bewarb sich um den freien Posten des Landrates im Kreis Niederbarnim in der Provinz Brandenburg.

In einem komplizierten Wahlverfahren konnte sich Georg Scharnweber als einer von drei Kandidaten durchsetzen. Trotz einiger Bedenken hatte er auch die Unterstützung des Ober- und Regierungspräsidenten von Meding, und letztlich schloss sich auch der König bei seiner Entscheidung dieser Meinung an. Neben seiner persönlichen und beruflichen Eignung zum Landrat von Niederbarnim hatte Georg Scharnweber zudem durch seinen Grundbesitz eine enge Bindung zu diesem Landkreis, was letztlich entscheidend für seine Wahl war.

Bereits im Jahr 1804 hatte sein Vater Obligationen auf das verschuldete Gut Hohenschönhausen im Wert von 12.000 Talern erworben. Im Jahr 1812 wurde das Gut wegen der hohen Schuldenlast unter Zwangsverwaltung gestellt. Einer der beiden Verwalter wurde Friedrich Scharnweber, der zweite war der Bankier Liepmann Meyer-Wulff. Nach dessen Ableben gingen die Obligationen an Scharnweber, der sie auf den Namen seiner Frau Marie Christiane umschreiben ließ. Durch diesen Schritt wurde sie Gläubigerin und konnte das Gut im April 1817 ersteigern. Nach dem Tod des Staatsrats Scharnweber im Jahr 1822 wurden seiner Witwe sowohl der Besitz als auch die Schuldenfreiheit des Gutes rechtskräftig bestätigt.

Am 4. Mai 1841 hatte sie es dann ihrem Sohn Georg geschenkt. Dieser Grundbesitz war die ausschlaggebende Bedingung dafür, dass Georg Scharnweber Landrat des Kreises Niederbarnim werden konnte. Seine Ernennung dazu erfolgte am 29. Oktober 1842. Zwei Dinge machten dies zu etwas besonderem: Zum einen war er der erste Bürgerliche, der dieses Amt seit seiner Einführung im Jahr 1702 inne hatte, bis dahin gab es immer nur adlige Landräte. Zum anderen war Georg Scharnweber mit 26 Jahren der jüngste Landrat des Kreises Niederbarnim zwischen 1816 und 1944.

Am 1. Januar 1843 trat Georg Scharnweber das Amt des Landrates an. Sein Amtssitz befand sich, wie der seiner Vorgänger, in Berlin. Zunächst in der Markgrafenstraße 47, ab 1861 in der Charlottenburgerstraße 42 und ab 1863 bis zum Ende seiner Dienstzeit in der Kochstraße 24.

Die ersten Jahre seiner Amtszeit waren dadurch gekennzeichnet, dass nur spärliche finanzielle Mittel vorhanden waren. Die Landkreise litten immer noch unter der Schuldenlast der napoleonischen Befreiungskriege. Das wenige vorhandene Geld setzte der neue Landrat hauptsächlich für die Stärkung der Infrastruktur ein, in erster Linie für den Straßenbau. Besonders wichtig waren ihm die Verbindungen von den wenigen industriellen Standorten nach Berlin.

In seine Amtszeit fiel auch die Verabschiedung der neuen Kreisordnung im Jahr 1872. Diese bildete nicht nur den gesetzlichen Rahmen, sondern war auch die finanzielle Basis für seine Arbeit als Landrat. In dieser Position hatte er sich bereits ab 1862 an der Ausarbeitung dieses Gesetzeswerkes beteiligt. In den Vorschlägen, die er selbst machte oder unterstützte, zeigte sich auch seine politische Einstellung. Vor allem in der Frage der Zusammensetzung des neuen Kreistages vertrat er einen Entwurf, der den Grundbesitzern mehr als die Hälfte der Stimmen im Kreistag zusicherte. Auch als Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, dem er von 1867 bis 1876 angehörte, vertrat er eher konservative Ansichten.

Doch in seiner Arbeit als Landrat fühlte er sich hauptsächlich der kommunalen Entwicklung seines Kreises verpflichtet. Dabei erforderten die Gründung des Kaiserreiches und die damit verbundene industrielle Entwicklung eine neue Qualität in der Verwaltungsarbeit. Wie schon zu Beginn seiner Tätigkeit, wurde Scharnweber auf dem Gebiet des Verkehrswesens aktiv. Verdienste erwarb er sich bei der Erweiterung des Straßen- und Schienennetzes und dem Bau von Brücken, die bei den vielen Wasserläufen im Kreis notwendig waren.

Darüber hinaus nahm er sich dem Aufgabengebiet der Wohlfahrtspflege an. Durch das schnelle Anwachsen der Bevölkerung gab es auch in seinem Kreis zunehmend soziale, hygienische und gesundheitliche Probleme, die es anzugehen galt. Georg Scharnweber engagierte sich in der Kurmärkischen Landesarmendirektion, deren Vorsitzender er von 1860 bis 1878 war. Im Gesundheitswesen führte er die Anzeigepflicht für ansteckende Krankheiten ein und ließ Krankenstatistiken führen. Er initiierte die obligatorische Leichenschau, um so die Todesursachen zu ermitteln. Ebenso führte er ab 1876 die Überwachung von Hebammen ein und schuf die Grundlagen für Impfungen im Kreis Niederbarnim zur Krankheitsprophylaxe.

Für seine Verdienste wurde Georg Scharnweber anlässlich seines 50. Dienstjubiläums im preußischen Staatsdienst mit dem Roten Adlerorden II. Klasse ausgezeichnet. Diese Ehrung ging auch auf die guten Beziehungen zur Krone zurück. Generell kann man sagen: Georg Scharnweber gehörte zu den preußischen Beamten, die aus ihrer Treue zur Monarchie keinen Hehl machten. Dies kam u.a. auch in seiner huldvollen Dankesrede zur Ordensverleihung zum Ausdruck. Als Landrat war er bei der Bevölkerung beliebt. So verlieh ihm die Stadt Bernau zu seinem 50. Dienstjubiläum das Ehrenbürgerrecht.

Es gab aber auch kritische Stimmen, die Unzulänglichkeiten in seiner Amtsführung ansprachen. So rügten seine Vorgesetzten, dass es nur wenige Erfolge beim Aufbau einer effektiven Leistungsverwaltung gab. Ebenso wirkten sich mangelnde finanztechnische Kenntnisse seinerseits negativ auf die Arbeit als Landrat aus.

Trotz dieser Unzulänglichkeiten entwickelte sich Niederbarnim während Scharnwebers Amtszeit zu einem leistungsfähigen Agrarkreis, in dem auch die Industrie nicht zu kurz kam. Mit zunehmendem Alter fiel ihm die Verwaltung des Landkreises jedoch immer schwerer. Doch an eine freiwillige Amtsniederlegung dachte er nicht, eine Altersbegrenzung für Landräte war zu jener Zeit noch unbekannt.

Zum 1. Januar 1892 legte Georg Scharnweber schließlich, nach Gesprächen mit dem Regierungspräsidenten und dem Oberpräsidenten, das Amt des Landrats von Niederbarnim nieder. Damit endete seine 54jährige Tätigkeit im preußischen Staatsdienst. Zum Abschied wurde er mit dem Stern zum königlichen Kronenorden II. Klasse geehrt. 48 Jahre lang war er in ein und demselben Kreis Landrat, für ihn war dies eine Lebensstellung. In der gesamten Provinz Brandenburg übte nur noch der Sorauer Landrat Rudolf von Lessing (1840-1888) eben solange dieses Amt aus.

Georg Scharnweber verstarb am 27. Oktober 1894 im Alter von 78 Jahren in Berlin.

Carl August Georg Scharnweber war verheiratet. Er ehelichte am 20. April 1848 Franziska Wernicke, die Tochter des Rittergutsbesitzers auf Hermsdorf bei Berlin. Seine Frau verstarb vor ihm, im Jahr 1863 im Alter von nur 33 Jahren. Am 22. Juli 1855 wurde in Berlin die Tochter Manon Pauline Auguste geboren. Sie heiratete später den Architekten Walter Gropius. Aus dieser Ehe gingen zwei Töchter und zwei Söhne hervor, darunter der bekannte Architekt und Direktor des Dessauer Bauhauses, Walter Adolph Georg Gropius. 

Zu seinen Ehren wurden in seinem ehemaligen Kreis und in Berlin mehrere Straßen nach ihm benannt. U.a. in den Berliner Ortsteilen Friedrichshain, Friedrichshagen, Oberschöneweide, Weißensee und Reinickendorf.

Foto: Fotosammlung Museum Lichtenberg

Quellen:

Claudia Wilke: Die Landräte der Kreise Teltow und Niederbarnim im Kaiserreich: Eine biographisch-verwaltungsgeschichtliche Studie zur Leistungsverwaltung in der Provinz Brandenburg, 1. Auflage, Potsdam, Verlag für Berlin-Brandenburg, 1998, S. 139–158

Knut Käpernick, Gunnar Müller, Barbara Vogel: Preußische Reformer in Lichtenberg: Carl August von Hardenberg, Friedrich Scharnweber, 2012/2014 ISBN 978-3-00-045633-6

Wikipedia – die freie Enzyklopädie
(Stand: 01.03.2016)

 

Internet:

http://doksite.de/person/36795/Georg_Scharnweber.html

(Stand: 01.03.2016)

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